Weitere Dienstleistungsangebote
Gefahrgutbeauftragte
Im Rahmen unseres Betriebsbeauftragten-Service gestellen wir
überbetriebliche Gefahrgutbeauftragte, für alle Verkehrsträger: Straße, See, Luft, Eisenbahn
Baustellenkoordination
Am 1.7.1998 ist die "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf
Baustellen (Baustellenverordnung [BaustellV]) in Kraft getreten. Sie soll
die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen
verbessern. Die Verordnung richtet sich an den Bauherren.
Forderungen der BaustellV:
1. Beachtung der Grundsätze des § 4 ArbSchG
2. Schriftliche Vorankündigung an die zuständige
Behörde, spätestens 2 Wochen vor Einrichtung der Baustelle,
wenn die voraussichtliche Dauer mehr als 30 Arbeitstage
beträgt und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig auf der
Baustelle tätig sein werden oder der Umfang der Arbeiten auf
der Baustelle voraussichtlich 500 Personentage überschreitet.
Bei der Vorankündigung muß auch der Koordinator benannt
werden.
3. Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
4. Koordinator(en), § 3 BaustellV. Muß immer bestellt
werden, unabhängig von der Größe der Baustelle, wenn
Beschäftigte mehrer Arbeitgeber beschäftigt sind ("SiGeKo").
Die Auswahlverantwortung trägt der Bauherr.
5. Unterlage für spätere Arbeiten, z.B. Instandhaltung,
Wartung
Wir bieten Ihnen an:
- Gestellung von Sigekos (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatioren)
- Ausbildung von SiGeKos
Gefahrstoff-Management
Wir erstellen
- Gefahrstoff-Kataster
- Betriebsanweisungen
Management-Systeme
Wir beraten Sie bei der Einführung von Managementsystemen, z.B.
Qualitätsmangement, Umweltmanagement, Arbeitsschutzmanagement.
